Welche Tatbestände gehören dazu
| Vorwurf | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Trunkenheit im Verkehr | § 316 StGB | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Gefährdung des Straßenverkehrs | § 315c StGB | bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | § 142 StGB | bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Verbotenes Kraftfahrzeugrennen | § 315d StGB | bis 10 Jahre Freiheitsstrafe (mit Todesfolge) |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Vollrausch | § 323a StGB | bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
Promillegrenzen und ihre Folgen
Im Strafrecht entscheidend ist die Frage der Fahrtüchtigkeit, nicht ein starrer Grenzwert. Die Rechtsprechung hat aber klare Schwellen entwickelt:
- Ab 1,1 ‰ (Kfz): absolute Fahruntüchtigkeit, Strafbarkeit nach § 316 StGB ohne weitere Ausfallerscheinungen.
- Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen: relative Fahruntüchtigkeit, ebenfalls Strafbarkeit nach § 316 StGB.
- Ab 1,6 ‰ (Fahrrad): absolute Fahruntüchtigkeit auch ohne Motor.
- 0,5 bis 1,09 ‰: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, Bußgeld, Fahrverbot, Punkte.
Bei jeder strafbaren Trunkenheitsfahrt entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und verhängt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69a StGB). Die Sperre kann unter engen Voraussetzungen abgekürzt werden, wenn der Betroffene den Wegfall der Eignungsmängel nachweist.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§ 142 StGB schützt das Interesse anderer Unfallbeteiligter an der Feststellung von Personalien und Tatbeitrag. Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar, auch bei kleinen Parkremplern, sofern ein nicht ganz unerheblicher Sachschaden vorliegt (Schwelle ca. 50 €). Bei Schäden ab etwa 1.300 € droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 II Nr. 3 StGB. Eine spätere Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden außerhalb des fließenden Verkehrs kann nach § 142 IV StGB zu Strafmilderung oder Absehen von Strafe führen, aber nur bei sehr geringem Schaden.
Verbotene Rennen, § 315d StGB
Seit 2017 ist nicht nur die Teilnahme an organisierten Rennen, sondern auch das Einzelrennen, das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fortbewegen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit, strafbar. Diese Norm wird in der Praxis weit ausgelegt; selbst kurze Beschleunigungssequenzen können den Tatbestand erfüllen. Bei Todes- oder schwerer Gesundheitsverletzung erweitert sich der Strafrahmen erheblich (§ 315d V StGB). Verteidigungsansatz: präzise Tatsachenfeststellung zu Geschwindigkeit, Verkehrslage und subjektivem Tatbestand.
Strafverfahren und MPU, das parallele Risiko
Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 ‰, bei wiederholten Auffälligkeiten oder bei Drogendelikten ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die MPU prüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und ist nicht Teil des Strafverfahrens. Ohne MPU oder bei negativer MPU bleibt der Führerschein weg, unabhängig davon, ob die Sperrfrist abgelaufen ist. Eine integrierte Beratung berücksichtigt beide Spuren von Beginn an.
Verteidigungsstrategie
Drei Stellschrauben dominieren das Verkehrsstrafverfahren. Erstens die Beweislage: Messverfahren, Atemalkohol- vs. Blutalkoholbestimmung, Zuverlässigkeit von Zeugen, Auswertung von Beschilderung und Sichtverhältnissen. Zweitens das Verfahrensziel: Einstellung gegen Auflagen, Strafbefehl statt Hauptverhandlung, Vermeidung der Fahrerlaubnisentziehung über § 44 StGB (Fahrverbot statt Entziehung). Drittens die Folgenmilderung: frühe Vorbereitung der MPU, Therapie bei Alkoholproblematik, Strafmilderung durch Schadenswiedergutmachung.
FAQ
Häufige Fragen
Verliere ich nach einer Trunkenheitsfahrt sicher den Führerschein?
Bei strafbarer Trunkenheitsfahrt ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB die Regel. Sperrfrist sechs Monate bis fünf Jahre. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot nach § 44 StGB ausreichen.
Was tun nach einem Unfall mit Sachschaden, wenn niemand vor Ort ist?
Polizei rufen oder eine angemessene Zeit (mindestens 30 Minuten je nach Tageszeit und Ort) warten. Eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer reicht rechtlich nicht aus. Anschließend möglichst zeitnah Polizei oder Geschädigten informieren, das kann nach § 142 IV StGB zu Strafmilderung führen.
Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen § 316 StGB?
Wenn realistisch ein milderes Ergebnis erreichbar ist, etwa bei zweifelhaftem Messverfahren, falscher Blutprobe oder Verfahrensfehlern. Sonst kann der Strafbefehl auch die schnellste Lösung sein. Anwaltliche Prüfung innerhalb der 14-Tage-Frist (§ 410 StPO).
Was ist der Unterschied zwischen § 316 und § 315c StGB?
§ 316 StGB straft das Führen eines Fahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand auch ohne konkrete Gefährdung. § 315c StGB verlangt eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremder Sachen von bedeutendem Wert. Die Strafe nach § 315c ist deutlich höher.
Wie lange dauert eine Sperrfrist?
Mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre. Bei Ersttäter-Trunkenheitsfahrten häufig neun bis zwölf Monate. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a VII StGB ist möglich, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Eignung wieder vorliegt, etwa durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme.