Verkehrsstrafrecht
MPU
Auch: Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Definition
Die MPU ist eine fahreignungsdiagnostische Begutachtung. Sie wird vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Alkohol-, Drogen- oder Wiederholungsdelikten verlangt. Untersucht werden medizinische Eignung, Auseinandersetzung mit dem Anlass und stabile Verhaltensänderung. Ohne positives Gutachten erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis regelmäßig nicht neu.
Rechtsgrundlage: § 11 FeV, § 14 FeV
Typische Anlässe
- BAK ab 1,6 Promille im Straßenverkehr.
- Drogenfahrt oder regelmäßiger Cannabiskonsum.
- Mehrfache Verkehrsdelikte mit Punkten in Flensburg.
- Aggressionsdelikte am Steuer.
Praxisbeispiel
Nach Alkoholfahrt mit 1,8 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung ordnet die Behörde eine MPU an; eine Vorbereitung über mehrere Monate erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Verwandte Begriffe
Trunkenheit im Verkehr
Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Kraftfahrern ab 1,1 Promille BAK vor, relative ab 0,3 Promille bei zusätzlichen Ausfallerscheinungen. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot
Fahrverbot ist die zeitlich befristete Untersagung, Kraftfahrzeuge zu führen. § 44 StGB regelt das Fahrverbot als Nebenstrafe (bis sechs Monate), § 25 StVG als Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (bis drei Monate). Der Führerschein bleibt erhalten; nach Ablauf darf wieder ohne Neuerteilung gefahren werden.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)