Verkehrsstrafrecht

MPU

Auch: Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Definition

Die MPU ist eine fahreignungsdiagnostische Begutachtung. Sie wird vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Alkohol-, Drogen- oder Wiederholungsdelikten verlangt. Untersucht werden medizinische Eignung, Auseinandersetzung mit dem Anlass und stabile Verhaltensänderung. Ohne positives Gutachten erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis regelmäßig nicht neu.

Rechtsgrundlage: § 11 FeV, § 14 FeV

Typische Anlässe

  • BAK ab 1,6 Promille im Straßenverkehr.
  • Drogenfahrt oder regelmäßiger Cannabiskonsum.
  • Mehrfache Verkehrsdelikte mit Punkten in Flensburg.
  • Aggressionsdelikte am Steuer.
Praxisbeispiel

Nach Alkoholfahrt mit 1,8 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung ordnet die Behörde eine MPU an; eine Vorbereitung über mehrere Monate erhöht die Erfolgschancen deutlich.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)