Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht

Definition

Fahrerflucht ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB. Bestraft wird, wer als Unfallbeteiligter den Ort verlässt, bevor er seine Personalien festgestellt oder eine angemessene Zeit gewartet hat. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; oft Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtsgrundlage: § 142 StGB, § 69 StGB

Voraussetzungen

  • Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Eigene Unfallbeteiligung.
  • Kenntnis vom Unfall und vom nicht ganz unerheblichen Schaden.
  • Verlassen des Unfallorts vor Feststellung der Personalien.

Tätige Reue (§ 142 Abs. 4 StGB)

Bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs mit nicht bedeutendem Schaden (bis ca. 1.300 Euro) kann das Gericht die Strafe mildern oder absehen, wenn die Feststellungen freiwillig binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Praxisbeispiel

Eine Person streift beim Ausparken einen anderen PKW und fährt weiter. Wenn sie die Polizei innerhalb von 24 Stunden informiert, kommt tätige Reue in Betracht – sofern Bagatellschaden und kein fließender Verkehr.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)