Report · Stand Juni 2026
Strafverfahren & Verteidigung Report 2026
Der datenbasierte Überblick für Beschuldigte: Ablauf des Strafverfahrens, Ihre Rechte, Pflicht- und Wahlverteidiger und was eine Verteidigung wirklich kostet. Mit konkreten Gebühren nach RVG und Quellenangaben. Wird jährlich aktualisiert.
1. Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter
Das wichtigste Recht zuerst: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Sie müssen Angaben zur Person machen (Name, Anschrift), zur Sache dürfen Sie schweigen. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Daraus folgt die wichtigste praktische Regel: vor einer Aussage zur Sache zuerst Akteneinsicht durch einen Verteidiger, dann entscheiden. Wer ohne Kenntnis der Vorwürfe und der Aktenlage spontan aussagt, schadet sich häufig selbst. Die Akteneinsicht steht nur dem Verteidiger zu, nicht dem Beschuldigten direkt.
Die zentralen Rechte im Überblick
- Schweigerecht: keine Aussage zur Sache, ohne Nachteil.
- Recht auf einen Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens.
- Recht auf Akteneinsicht (über den Verteidiger).
- Recht, Beweisanträge zu stellen.
- Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
Vertiefend: Aussageverweigerungsrecht und Akteneinsicht im Strafverfahren.
2. Wie ein Strafverfahren abläuft
Ein Strafverfahren durchläuft drei Phasen: das Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln), das Zwischenverfahren (Gericht prüft die Anklage) und das Hauptverfahren (Hauptverhandlung und Urteil). Jede Phase hat eigene Weichenstellungen.
| Phase | Was passiert | Wichtig für den Beschuldigten |
|---|---|---|
| Ermittlungsverfahren | Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln | früh Verteidiger einschalten, schweigen ist erlaubt |
| Zwischenverfahren | Gericht prüft die Anklage | Einwände gegen die Eröffnung möglich |
| Hauptverfahren | Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Urteil | Verteidigung trägt vor, Beweisanträge |
Quelle: Strafprozessordnung (StPO).
Schon das Ermittlungsverfahren entscheidet oft den Ausgang. Viele Verfahren werden hier eingestellt, etwa mangels Tatverdacht oder gegen Auflage. Eine frühe Verteidigung kann gezielt darauf hinwirken, bevor es überhaupt zur Anklage kommt.
3. Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger
Die zentrale Weiche bei den Kosten. Ein Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten frei beauftragt und rechnet nach RVG-Rahmengebühren oder Honorarvereinbarung ab. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn die Mitwirkung gesetzlich geboten ist, und rechnet nach festen, niedrigeren Gebühren ab.
Eine Pflichtverteidigung kommt insbesondere bei schweren Vorwürfen (Verbrechen), drohendem Berufsverbot oder schwieriger Sach- und Rechtslage in Betracht. Wichtig und oft missverstanden: Pflichtverteidigung heißt nicht kostenlos. Die Staatskasse legt die Gebühren zunächst aus, holt sie sich aber im Fall der Verurteilung vom Verurteilten zurück. Nur bei Freispruch trägt sie der Staat endgültig.
| Merkmal | Wahlverteidiger | Pflichtverteidiger |
|---|---|---|
| Auswahl | frei durch Beschuldigten | Gericht bestellt (Vorschlag möglich) |
| Abrechnung | Rahmengebühr oder Vereinbarung | feste Gebühr, rund 80 % der Mittelgebühr |
| Wer zahlt zunächst | Mandant | Staatskasse |
| Bei Verurteilung | Mandant trägt Kosten | Verurteilter erstattet der Staatskasse |
| Bei Freispruch | Anspruch auf Erstattung gegen den Staat | Staat trägt endgültig |
Quelle: RVG, StPO (§ 140 ff.).
Vertiefend: Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger.
4. Was eine Verteidigung konkret kostet
Anders als im Zivilrecht gibt es keinen Streitwert. Die Gebühren entstehen je Verfahrensabschnitt als Rahmengebühren, innerhalb derer der Wahlverteidiger nach Aufwand und Schwierigkeit abrechnet. Die Mittelgebühr ist der typische Mittelwert. Pflichtverteidigergebühren liegen darunter.
4.1 Rahmengebühren erste Instanz Amtsgericht
| Gebühr (Amtsgericht, 1. Instanz) | Rahmen Wahlverteidiger | Mittelgebühr | Pflichtverteidiger |
|---|---|---|---|
| Verfahrensgebühr (Nr. 4106 VV RVG) | 30 bis 250 EUR | 140 EUR | 112 EUR |
| Terminsgebühr je Verhandlungstag (Nr. 4108) | 60 bis 400 EUR | 230 EUR | 184 EUR |
Quelle: Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV RVG).
4.2 Rahmengebühren erste Instanz Landgericht
| Gebühr (Landgericht, 1. Instanz) | Rahmen Wahlverteidiger | Mittelgebühr | Pflichtverteidiger |
|---|---|---|---|
| Verfahrensgebühr | 40 bis 270 EUR | 155 EUR | 124 EUR |
| Terminsgebühr je Verhandlungstag | 110 bis 780 EUR | 445 EUR | 356 EUR |
Quelle: Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV RVG).
Hinzu kommt eine einmalige Grundgebühr für die Einarbeitung (Nr. 4100 VV RVG) sowie eine Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren. Bei inhaftierten Mandanten erhöht ein Haftzuschlag jede Gebühr um 25 Prozent.
4.3 Ein realistisches Beispiel
Einfache Sache am Amtsgericht, ein Hauptverhandlungstag, nicht in Haft: Für einen Pflichtverteidiger fallen hier in der Größenordnung von rund 950 bis 1.000 Euro inklusive Umsatzsteuer an (Grundgebühr, Verfahrensgebühren, eine Terminsgebühr). Ein Wahlverteidiger liegt darüber, weil er innerhalb des Rahmens nach Aufwand abrechnet. Jeder zusätzliche Verhandlungstag löst eine weitere Terminsgebühr aus, was der wichtigste Kostentreiber ist.
Diese Beträge sind Größenordnungen aus dem Vergütungsverzeichnis und hängen vom konkreten Verfahren ab (Instanz, Dauer, Komplexität, Haft, Vereinbarung). Eine verbindliche Einschätzung gibt nur eine Berechnung im Einzelfall. Vertiefend: Kosten der Strafverteidigung.
5. Wie eine gute Verteidigung Kosten senken kann
Die früheste Phase ist die wirksamste. Ein Verteidiger, der bereits im Ermittlungsverfahren tätig wird, kann auf eine Einstellung hinwirken, bevor das Verfahren in die teure und belastende Hauptverhandlung geht.
- Frühe Akteneinsicht: Verteidigung kennt die Beweislage, bevor irgendetwas gesagt wird.
- Einstellung anstreben: viele Verfahren enden ohne Hauptverhandlung (mangels Verdacht oder gegen Auflage).
- Verhandlungstage begrenzen: jeder Tag kostet eine Terminsgebühr, eine straffe Verteidigung spart Zeit und Geld.
- Bei Freispruch: Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen gegen die Staatskasse.
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6. Wie ein Verfahren enden kann
Ein Strafverfahren endet nicht zwingend mit einem Urteil. Es gibt mehrere Ausgänge, von denen viele für den Beschuldigten deutlich günstiger sind als eine Hauptverhandlung. Welcher Weg möglich ist, hängt von Tatvorwurf, Beweislage und Vorgeschichte ab.
| Ausgang | Was es bedeutet | Folge für den Beschuldigten |
|---|---|---|
| Einstellung mangels Tatverdacht | Beweise reichen nicht | keine Strafe, kein Eintrag |
| Einstellung gegen Auflage | z. B. Geldauflage, keine Verurteilung | kein Schuldspruch, keine Vorstrafe |
| Strafbefehl | schriftliche Strafe ohne Verhandlung | Einspruch binnen 2 Wochen möglich |
| Urteil nach Hauptverhandlung | Freispruch oder Verurteilung | bei Verurteilung ggf. Eintrag |
Quelle: Strafprozessordnung (StPO).
Der Strafbefehl verdient besondere Aufmerksamkeit: Er wird ohne Verhandlung erlassen und wird rechtskräftig, wenn nicht binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Wer einen Strafbefehl unwidersprochen lässt, akzeptiert eine Verurteilung. Vertiefend: Strafbefehl, Frist und Einspruch.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Zur Person ja, zur Sache nein. Sie dürfen schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden. Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen; bei einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vorladung gelten andere Regeln.
Bekomme ich automatisch einen Pflichtverteidiger?
Nein. Ein Pflichtverteidiger wird nur bestellt, wenn das Gesetz die Mitwirkung eines Verteidigers vorschreibt, etwa bei schweren Vorwürfen. In leichteren Fällen müssen Sie selbst einen Wahlverteidiger beauftragen oder sich selbst verteidigen.
Ist der Pflichtverteidiger kostenlos?
Nur bei Freispruch. Werden Sie verurteilt, holt sich die Staatskasse die ausgelegten Pflichtverteidigergebühren von Ihnen zurück, soweit Sie leistungsfähig sind.
Kann ich mir den Pflichtverteidiger aussuchen?
Sie können dem Gericht einen Verteidiger Ihres Vertrauens vorschlagen. Dem wird in der Regel gefolgt. Es lohnt sich, hier aktiv zu werden, statt eine Zuteilung abzuwarten.
Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsverzeichnis (VV RVG), Stand 2026. Dieser Report wird jährlich aktualisiert. Er dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gebühren entstehen nach Verfahrensabschnitt und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Vorschriften.
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