Strafbefehl im Briefkasten: was er bedeutet und wie Sie reagieren
Was ein Strafbefehl ist
Der Strafbefehl ist in §§ 407 ff. StPO geregelt. Er ist eine schriftliche Entscheidung des Amtsgerichts, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergeht, ohne dass der Beschuldigte vor Gericht stehen muss. Möglich sind Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist bis zu zwei Jahren und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (sofern Verteidiger mitwirkt).
Strafbefehle sind in einfacher gelagerten Sachen häufig, Trunkenheitsfahrten, einfache Körperverletzungen, Betrug mit kleinem Schaden, Steuerverkürzungen geringer Höhe. Für die Justiz sind sie ein Effizienzinstrument; für den Beschuldigten ein Stillrisiko, wenn er die Frist verpasst.
Die 14-Tage-Frist
Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden (§ 410 StPO). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Strafbefehl in den Briefkasten geworfen wurde, nicht erst, wenn Sie ihn aus der Post fischen. Wer im Urlaub ist oder das Schreiben übersieht, hat ein Problem. Bei unverschuldeter Fristversäumnis kommt Wiedereinsetzung in Betracht (§ 44 StPO), aber die Hürden sind hoch.
Einspruch geht formfrei schriftlich beim Amtsgericht ein, ein einfacher Brief reicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Einspruch kann später jederzeit zurückgenommen oder beschränkt werden.
Einspruch ja oder nein?
Diese Entscheidung gehört in die Hand eines Verteidigers. Ohne Akteneinsicht ist sie kaum sinnvoll zu treffen. Zentrale Fragen:
- Ist der Sachverhalt im Strafbefehl überhaupt richtig dargestellt?
- Stehen Beweismittel zur Verfügung, die zu Freispruch oder milderem Ergebnis führen können?
- Ist die Strafzumessung im Strafbefehl in Ordnung oder lässt sich eine niedrigere Strafe begründen?
- Drohen bei voller Hauptverhandlung schwerere Folgen, z. B. Fahrerlaubnisentziehung statt nur Fahrverbot?
- Sind berufliche Folgen (Eintragung Führungszeugnis) durch Einspruch besser zu vermeiden?
Was bei Einspruch passiert
Nach Einspruch findet eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht statt. Das Gericht ist nicht an die Strafe des Strafbefehls gebunden, das Urteil kann milder oder strenger ausfallen (§ 411 IV StPO). Diese Verböserungsmöglichkeit ist der Hauptgrund, warum Einspruch nie ohne Abwägung eingelegt werden sollte.
Eine wichtige Option: Beschränkung des Einspruchs auf einzelne Punkte, etwa nur auf die Rechtsfolgen (§ 410 II StPO). Der Schuldspruch bleibt dann erhalten, nur die Strafe wird neu verhandelt. Risikoärmer, wenn der Schuldspruch akzeptiert wird, die Strafhöhe aber zu hoch erscheint.
Was ohne Einspruch passiert
Mit Ablauf der Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Folgen:
- Eintragung im Bundeszentralregister; ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen auch im einfachen Führungszeugnis (§ 32 II BZRG).
- Vollstreckung der Geldstrafe; bei Nichtzahlung Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB).
- Beginn der Sperrfrist bei Fahrerlaubnisentziehung.
- Strafregisterauskunft für Ausland (z. B. Visa).
Praktische Schritte ab dem Tag der Zustellung
Eine bewährte Routine:
- Briefumschlag aufheben, der Eingangsstempel zählt.
- Strafbefehl vollständig lesen, Datum der Zustellung notieren.
- Innerhalb von zwei bis drei Tagen Termin beim Strafverteidiger.
- Anwalt nimmt Akteneinsicht, prüft den Fall und entscheidet mit Ihnen über Einspruch.
- Vor Ablauf der 14 Tage: Entscheidung treffen. Einspruch schriftlich (Anwalt erledigt das) oder bewusst nicht.
FAQ
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Strafbefehl nicht öffne?
Die Zustellung ist trotzdem wirksam. Die 14-Tage-Frist läuft. Wer nicht öffnet, verliert die Frist, nicht der Brief.
Kann das Urteil nach Einspruch härter werden?
Ja. Das Gericht ist nach Einspruch nicht an die Strafe des Strafbefehls gebunden (§ 411 IV StPO). Bei beschränktem Einspruch nur auf die Rechtsfolgen ist die Verböserung gleichwohl möglich, aber begrenzt.
Ist die Eintragung im Führungszeugnis automatisch?
Im Bundeszentralregister immer. Im einfachen Führungszeugnis erst ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder ab Freiheitsstrafe (§ 32 II BZRG). Für viele berufliche Konstellationen ist diese Schwelle der entscheidende Verhandlungspunkt.
Bekomme ich Rechtsschutz für den Einspruch?
Bei vorsätzlichen Straftaten greift die Verkehrs- oder Strafrechtsschutzversicherung erst bei Freispruch oder Einstellung. Bei fahrlässigen Vorwürfen besteht Deckung von Beginn an.
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja, bis zum Beginn der Hauptverhandlung jederzeit ohne Zustimmung, danach mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bei Rücknahme wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.
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