Verkehrsstrafrecht

Fahrverbot

Definition

Fahrverbot ist die zeitlich befristete Untersagung, Kraftfahrzeuge zu führen. § 44 StGB regelt das Fahrverbot als Nebenstrafe (bis sechs Monate), § 25 StVG als Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (bis drei Monate). Der Führerschein bleibt erhalten; nach Ablauf darf wieder ohne Neuerteilung gefahren werden.

Rechtsgrundlage: § 44 StGB, § 25 StVG

Vier-Monats-Regel im OWi-Recht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht darf der Betroffene innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen, wann er den Führerschein abgibt – sofern in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Im Strafrecht (§ 44 StGB) gilt diese Frist seit der Reform 2017 ebenfalls.

Abgrenzung

Entziehung der Fahrerlaubnis
Dauerhafte Entziehung mit Sperrfrist; Neuerteilung erforderlich (§ 69 StGB).
Praxisbeispiel

Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Der Betroffene gibt den Führerschein zum Urlaubsende ab und bestimmt damit selbst den Beginn der Vollstreckung.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)