Fahrverbot
Fahrverbot ist die zeitlich befristete Untersagung, Kraftfahrzeuge zu führen. § 44 StGB regelt das Fahrverbot als Nebenstrafe (bis sechs Monate), § 25 StVG als Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (bis drei Monate). Der Führerschein bleibt erhalten; nach Ablauf darf wieder ohne Neuerteilung gefahren werden.
Rechtsgrundlage: § 44 StGB, § 25 StVG
Vier-Monats-Regel im OWi-Recht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht darf der Betroffene innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen, wann er den Führerschein abgibt – sofern in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Im Strafrecht (§ 44 StGB) gilt diese Frist seit der Reform 2017 ebenfalls.
Abgrenzung
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Dauerhafte Entziehung mit Sperrfrist; Neuerteilung erforderlich (§ 69 StGB).
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Der Betroffene gibt den Führerschein zum Urlaubsende ab und bestimmt damit selbst den Beginn der Vollstreckung.
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)