Verkehrsstrafrecht

Gefährdung des Straßenverkehrs

Definition

Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ist das Begehen einer der sieben Todsünden des Straßenverkehrs (z. B. Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen, Trunkenheit) verbunden mit einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Rechtsgrundlage: § 315c StGB

Die sieben Todsünden

  • Nicht-Beachten der Vorfahrt.
  • Falsches Überholen.
  • Zu schnelles Fahren an Fußgängerüberwegen.
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen.
  • Nicht-Halten der Rechtsfahrgebot.
  • Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf der Autobahn.
  • Nicht ausreichende Kenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge.
Praxisbeispiel

Ein Fahrer überholt in unübersichtlicher Kurve und zwingt einen Entgegenkommenden zur Vollbremsung. Die konkrete Gefährdung erfüllt § 315c StGB – mit Entziehung der Fahrerlaubnis als typischer Folge.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)