Verkehrsstrafrecht
Gefährdung des Straßenverkehrs
Definition
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ist das Begehen einer der sieben Todsünden des Straßenverkehrs (z. B. Vorfahrtsverletzung, falsches Überholen, Trunkenheit) verbunden mit einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Rechtsgrundlage: § 315c StGB
Die sieben Todsünden
- Nicht-Beachten der Vorfahrt.
- Falsches Überholen.
- Zu schnelles Fahren an Fußgängerüberwegen.
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen.
- Nicht-Halten der Rechtsfahrgebot.
- Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf der Autobahn.
- Nicht ausreichende Kenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge.
Praxisbeispiel
Ein Fahrer überholt in unübersichtlicher Kurve und zwingt einen Entgegenkommenden zur Vollbremsung. Die konkrete Gefährdung erfüllt § 315c StGB – mit Entziehung der Fahrerlaubnis als typischer Folge.
Verwandte Begriffe
Trunkenheit im Verkehr
Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ist das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Kraftfahrern ab 1,1 Promille BAK vor, relative ab 0,3 Promille bei zusätzlichen Ausfallerscheinungen. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot
Fahrverbot ist die zeitlich befristete Untersagung, Kraftfahrzeuge zu führen. § 44 StGB regelt das Fahrverbot als Nebenstrafe (bis sechs Monate), § 25 StVG als Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (bis drei Monate). Der Führerschein bleibt erhalten; nach Ablauf darf wieder ohne Neuerteilung gefahren werden.
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)