Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, ab wann strafbar und was wirklich folgt

Die Promillegrenzen

PromilleBewertungNorm
ab 0,3relative Fahruntuechtigkeit bei Ausfallerscheinungen§ 316 StGB
0,5 bis 1,09 ohne AusfaelleOrdnungswidrigkeit§ 24a StVG
ab 1,1absolute Fahruntuechtigkeit Kfz§ 316 StGB
ab 1,6 Fahrradabsolute Fahruntuechtigkeit Fahrrad§ 316 StGB
ab 1,1 mit Unfall, GefaehrdungGefaehrdung des Strassenverkehrs§ 315c StGB

Folgen der Verurteilung

Die Hauptfolge ist neben der Strafe (regelmaessig Geldstrafe in Tagessaetzen) die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sowie eine Sperrfrist nach § 69a StGB von in der Regel zehn bis zwoelf Monaten bei Erstverstoss, deutlich laenger bei Wiederholung. Wer hoehere Promillewerte aufweist oder einen Unfall verursacht, muss mit deutlich laengeren Sperrfristen rechnen.

MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille ordnet die Fuehrerscheinstelle regelmaessig eine MPU an, ebenso bei wiederholter Trunkenheit am Steuer (zweites Mal nach § 13 Nr. 2 FeV). Die MPU ist keine reine Wissensabfrage, sondern prueft die Auseinandersetzung mit dem Trinkverhalten. Vorbereitung ueber eine MPU-Beratungsstelle, abstinente Lebensphase und ggf. Haaranalyse sind die ueblichen Bestandteile. Die Quote nicht bestandener Erstvorstellungen liegt seit Jahren bei etwa einem Drittel.

Verteidigungsansaetze

  • Messverfahren pruefen: Atemalkoholmessung nicht gerichtsverwertbar bei Werten ueber 0,8; Blutprobe nach § 81a StPO muss formgerecht erfolgen.
  • Trinkzeitraum rekonstruieren: Berechnung des Tatzeit-Promillewerts ueber Resorptionsphase, Eliminationsrate.
  • Ausfallerscheinungen in der Akte pruefen: Schlangenlinien, Schwanken, Sprachverhalten; bei relativer Fahruntuechtigkeit oft entscheidend.
  • Verfahren als Ordnungswidrigkeit zurueckholen, wenn die Schwellen der Strafbarkeit nicht sicher erreicht sind.
  • Sperrfristverkuerzung nach § 69a VII StGB rechtzeitig vorbereiten, Nachschulungen, Therapiebescheinigungen.

Berufliche Folgen

Berufskraftfahrer, Aussendienstler, Aerzte mit Bereitschaftsdienst, Polizei, Bundeswehr, Lehrkraefte: Eine Trunkenheitsfahrt kann das berufliche Standbein erschuettern. Verteidigung ist hier nicht nur Strafzumessung, sondern auch Schutz der Fahrerlaubnis und der beruflichen Existenz, zum Beispiel durch fruehzeitige Beweissicherung und Verhandlung ueber die Sperrfristdauer.


FAQ

Häufige Fragen

Muss ich am Strassenrand pusten?

Atemalkoholmessungen sind freiwillig, koerperliche Tests ebenfalls. Bei Verweigerung wird in aller Regel eine Blutentnahme angeordnet, die Sie dulden muessen.

Verliere ich den Fuehrerschein sofort?

Bei vorlaeufiger Entziehung nach § 111a StPO ja. Sie wird in der Regel angeordnet, wenn dringender Tatverdacht besteht und Wiederholungsgefahr droht.

Wie lange ist der Fuehrerschein weg?

Bei Erstverstoss meist zehn bis zwoelf Monate, bei hohen Promillewerten oder Unfall deutlich laenger. Die Sperrfrist beginnt mit Rechtskraft.

Wann muss ich zur MPU?

Ab 1,6 Promille, bei wiederholter Trunkenheit, bei zusaetzlichen Drogen- oder Verkehrsauffaelligkeiten. Die Fuehrerscheinstelle entscheidet dies unabhaengig vom Strafgericht.

Was kostet das Verfahren insgesamt?

Strafe (in Tagessaetzen, abhaengig vom Einkommen), Gerichtskosten, Anwaltskosten, MPU mit Vorbereitung (oft 1.500 bis 3.000 Euro), eventuelle Nachschulungen. Realistisch ist ein vierstelliger Gesamtbetrag, im Wiederholungsfall mehr.

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