Strafverteidiger

Strafverteidiger finden, schnell, diskret, spezialisiert

Ein Strafverfahren entscheidet über Freiheit, Beruf, Existenz und sozialen Ruf. Schon das frühe Verhalten, ob Sie reden, schweigen, einem Termin folgen oder nicht, verändert den Ausgang. Wir vermitteln Ihnen einen Strafverteidiger, der genau Ihre Fallart kennt.

Was ein Strafverteidiger leistet

Strafverteidigung ist kein Nebenfach des Anwaltsberufs. Sie verlangt eine Kombination aus exakter Kenntnis von StGB und StPO, Verhandlungserfahrung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie ein Gespür dafür, wann ein Verfahren früh beendet werden kann und wann es bis zum Urteil geführt werden muss. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat eine zusätzliche Qualifikation nachgewiesen: Lehrgang, schriftliche Klausuren und mindestens 60 dokumentierte Strafverfahren in den letzten drei Jahren.

Die Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Sie beginnt am Tag der Vorladung, am Morgen der Durchsuchung, in den ersten Stunden der Festnahme. Wer in diesem Zeitfenster fehlerhaft reagiert, verspielt die Verteidigungslinie für das gesamte Verfahren.

Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger

Im deutschen Strafprozess gibt es zwei Formen anwaltlicher Vertretung. Der Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten selbst ausgewählt und beauftragt. Er rechnet mit Ihnen ab, entweder nach RVG oder auf Basis einer Honorarvereinbarung. Der Pflichtverteidiger wird nach §§ 140, 141 StPO vom Gericht bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Die Staatskasse zahlt ihn zunächst; bei Verurteilung wird er Teil der Verfahrenskosten.

Notwendige Verteidigung liegt unter anderem vor bei Verbrechen, Hauptverhandlung vor dem Landgericht, drohender Unterbringung oder wenn der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet. Wichtig: Sie können auch in Fällen der notwendigen Verteidigung Ihren Wunsch-Verteidiger benennen. Das Gericht ist daran in der Regel gebunden, wenn die Person beigeordnet werden kann.

Wahl- vs. Pflichtverteidiger im Überblick
KriteriumWahlverteidigerPflichtverteidiger
Auswahlfrei durch Beschuldigtendurch Gericht, Wunsch wird in der Regel berücksichtigt
KostenMandant zahlt direktStaatskasse vor; bei Verurteilung Mandant
Beauftragungjederzeitnur in Fällen der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO)
Wechseljederzeit möglichnur bei Vertrauensbruch oder wichtigem Grund

Wann Sie sofort einen Anwalt brauchen

Es gibt Situationen, in denen jede Stunde zählt. Wer in den folgenden Konstellationen ohne anwaltlichen Beistand handelt, riskiert oft mehr, als das gesamte Verfahren wert ist:

  • Vorladung als Beschuldigter bei Polizei oder Staatsanwaltschaft (§ 163a StPO).
  • Hausdurchsuchung oder Sicherstellung von Datenträgern, Geld, Fahrzeugen.
  • Vorläufige Festnahme oder Vorführung beim Haftrichter (§ 128 StPO).
  • Strafbefehl im Briefkasten, Einspruchsfrist nur 14 Tage (§ 410 StPO).
  • Anklage- oder Eröffnungsbeschluss, Termin der Hauptverhandlung.
  • Vorwurf aus dem Sexual- oder Wirtschaftsstrafrecht, auch ohne offizielle Maßnahme.

Ablauf der Verteidigung, Schritt für Schritt

Eine professionelle Strafverteidigung folgt typischerweise diesen Schritten:

1. Erstkontakt und Akteneinsicht. Der Verteidiger meldet sich gegenüber der Staatsanwaltschaft an und beantragt Akteneinsicht nach § 147 StPO. Bis die Akte vorliegt, schweigt der Beschuldigte. Punkt.

2. Aktenstudium und Verteidigungsstrategie. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist, welche Beweisanträge gestellt werden und ob das Verfahren über § 153 oder § 153a StPO beendet werden kann.

3. Stellungnahme oder Schweigen. Der Verteidiger gibt, wenn überhaupt, eine schriftliche Einlassung ab, die jede Formulierung gewichtet. Mündliche Aussagen bei der Polizei sind selten ratsam.

4. Verfahrenseinstellung oder Hauptverhandlung. Viele Verfahren enden vor Anklage durch Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 II StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO). Andernfalls folgt die Hauptverhandlung mit Plädoyer und Urteil.

5. Rechtsmittel. Gegen erstinstanzliche Urteile sind Berufung oder Revision möglich. Die Frist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung (§ 314 StPO).

Was ein Strafverteidiger kostet

Die gesetzlichen Gebühren ergeben sich aus dem RVG und sind nach Verfahrensabschnitten gestaffelt. Praktisch arbeiten viele erfahrene Strafverteidiger auf Basis einer Honorarvereinbarung mit Stundensätzen zwischen 250 und 500 Euro netto, in hochspezialisierten Bereichen wie Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht auch deutlich darüber. Bei Pflichtverteidigung gelten geringere RVG-Sätze; ein Wahlverteidiger kann jedoch zusätzlich eine Honorarvereinbarung schließen.

Typische Honorarbandbreite (netto, je Verfahrensabschnitt)
VerfahrensabschnittRVG-MittelgebührHonorarvereinbarung (Praxis)
Ermittlungsverfahrenca. 200–600 €1.500–5.000 €
Amtsgericht (Hauptverhandlung)ca. 400–900 € + Termingebühren2.500–10.000 €
Landgericht (Strafkammer)ca. 800–2.000 €+10.000 € aufwärts
Berufung / Revisionca. 600–1.500 €3.000–15.000 €

Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine klare Aufstellung. Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsbaustein übernimmt die Kosten bei fahrlässigen Vorwürfen; bei Vorsatzdelikten greift sie nur, wenn das Verfahren mit Freispruch oder Einstellung endet.

Warum die Spezialisierung entscheidet

Strafrecht ist kein homogenes Feld. Ein Verteidiger, der primär Verkehrsstrafrecht macht, ist nicht automatisch geeignet für ein BtMG-Verfahren mit Untersuchungshaft. Eine Wirtschaftsstrafsache mit 12.000 Aktenseiten verlangt andere Kompetenzen als ein Sexualstrafverfahren, in dem die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage über alles entscheidet. Wir gleichen Ihren Fall mit dem Schwerpunkt-Profil der Anwälte in unserem Netzwerk ab und vermitteln gezielt.


FAQ

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Vorladung der Polizei erscheinen?

Als Beschuldigter sind Sie nur bei Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter zum Erscheinen verpflichtet. Polizei-Vorladungen als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen. In jedem Fall haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).

Wann zahlt die Staatskasse den Anwalt?

Bei Pflichtverteidigung nach §§ 140 ff. StPO und bei Freispruch oder Einstellung mit der Folge einer Kostenentscheidung zugunsten des Beschuldigten (§ 467 StPO).

Kann ich den Pflichtverteidiger selbst wählen?

Ja. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, dürfen Sie dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen. Das Gericht muss diesem Wunsch in der Regel folgen (§ 142 StPO).

Wie schnell brauche ich einen Strafverteidiger?

Sofort. Spätestens vor der ersten Vernehmung, dem Termin beim Haftrichter oder bevor die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl abläuft (14 Tage). Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Ausgangslage.

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch?

Eine telefonische Erstberatung ist gesetzlich auf maximal 190 € netto gedeckelt (§ 34 RVG). Viele Verteidiger rechnen das Gespräch bei Mandatserteilung an.

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