Was kostet ein Strafverteidiger? RVG, Honorarvereinbarung & Versicherung
Drei Vergütungsmodelle
Wer einen Strafverteidiger beauftragt, kann sich an drei Modellen orientieren:
1. RVG-Sätze. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt Mindest-, Mittel- und Höchstsätze nach Verfahrensabschnitten. Bei einem Wahlverteidiger sind die Wahlverteidigergebühren ein Rahmen mit Mindest- und Höchstwert; die konkrete Gebühr bemisst sich nach Umfang und Schwierigkeit. Beim Pflichtverteidiger gelten festgeschriebene niedrigere Gebühren nach Nr. 4100 ff. VV RVG.
2. Honorarvereinbarung. Schriftliche Vereinbarung mit Stundensatz, Pauschalhonorar oder Mischmodell. Eine Honorarvereinbarung darf die Mindestsätze des RVG nicht unterschreiten (außer im außergerichtlichen Bereich, § 4 RVG), kann darüber aber frei verhandelt werden. In komplexen Strafsachen ist sie der Regelfall.
3. Pflichtverteidigergebühren. Wird ein Anwalt vom Gericht beigeordnet, gelten reduzierte feste Gebühren, die die Staatskasse zahlt. Mandant wird nur bei Verurteilung herangezogen.
Typische Kostenrahmen
| Verfahrensabschnitt | RVG-Mittelgebühr | Honorarvereinbarung (Praxis) |
|---|---|---|
| Erstberatung | max. 190 € | 150, 300 €, oft anrechenbar |
| Ermittlungsverfahren beim Amtsgericht | ca. 200, 600 € | 1.500, 5.000 € |
| Hauptverhandlung Amtsgericht (1 Termin) | ca. 400, 900 € | 2.500, 10.000 € |
| Hauptverhandlung Landgericht (Strafkammer) | ca. 800, 2.000 € + Termingebühr je Tag | 10.000, 50.000 € |
| Wirtschaftsstrafverfahren (Großverfahren) | — | ab 25.000 €, oft 100.000 € + |
| Berufung | ca. 600, 1.500 € | 3.000, 15.000 € |
| Revision | ca. 600, 1.200 € | 4.000, 20.000 € |
Die tatsächliche Höhe hängt von der Komplexität, dem Aktenumfang, der Anzahl der Termine, dem Standort und der Spezialisierung des Anwalts ab. In ländlichen Regionen liegen Stundensätze niedriger als in Großstädten.
Was die Rechtsschutzversicherung deckt
Eine Strafrechtsschutzversicherung ist nicht in jedem Privat-Rechtsschutz enthalten, sie ist Zusatzbaustein. Standardregel:
- Fahrlässige Vorwürfe: sofortige Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
- Vorsätzliche Vorwürfe: Rückwirkende Übernahme nur bei Freispruch oder Einstellung. Bei Verurteilung trägt der Mandant alles.
- Bestimmte Vorwürfe ausgeschlossen: in vielen Policen Sexual-, Wirtschafts-, BtMG- und Tötungsdelikte ganz oder teilweise ausgenommen.
- Höchstgrenzen: Deckungssummen meist 250.000 € bis 500.000 € pro Fall.
Vor jedem Mandat sollte eine Deckungsanfrage gestellt werden. Der Anwalt übernimmt das auf Wunsch. Erst nach Deckungszusage entstehen Planungssicherheit und ein klarer Erstattungsweg.
Kostenerstattung bei Freispruch
Wer freigesprochen wird oder dessen Verfahren eingestellt wird mit Kostenentscheidung zu seinen Gunsten, bekommt die notwendigen Auslagen aus der Staatskasse erstattet (§ 467 StPO). Dazu gehören die RVG-Gebühren des Verteidigers in Wahlverteidiger-Höhe. Honorarvereinbarungen über RVG werden nur in Höhe der RVG-Sätze erstattet. Wer also mit einer Honorarvereinbarung über 20.000 € arbeitet und freigesprochen wird, bekommt vielleicht 8.000 € erstattet, die Differenz bleibt am Mandanten hängen.
Was bei Verurteilung kostet
Bei Verurteilung trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten, das sind Gerichtsgebühren, Auslagen der Staatskasse (z. B. Zeugen, Sachverständige) und die eigenen Anwaltskosten. Pflichtverteidigergebühren werden im Rahmen der Verfahrenskosten geltend gemacht. Wer zahlungsunfähig ist, kann nach § 459a StPO Vollstreckung durch Zahlung in Raten oder durch gemeinnützige Arbeit nach § 43 StGB ersetzen.
Was Sie vermeiden sollten
- Pauschalpreise ohne Schriftform. Eine Honorarvereinbarung muss schriftlich sein (§ 3a RVG).
- Erstberatung ohne Aufklärung über Folgekosten. Ein seriöser Verteidiger erläutert das Kostengerüst im Erstgespräch.
- Vergleich nur über Preis. Bei drohender Verurteilung ist der teuerste Verteidiger oft der günstigste, ein wirksames Plädoyer spart viele Tagessätze.
- Verzicht auf Rechtsschutz-Anfrage. Wer die Versicherung nicht anspricht, zahlt selbst.
FAQ
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Erstgespräch?
Eine Erstberatung darf höchstens 190 € netto kosten (§ 34 RVG für Verbraucher). Viele Strafverteidiger rechnen das Erstgespräch bei Mandatserteilung an.
Lohnt sich eine Honorarvereinbarung?
In komplexen Verfahren ja, sie verschafft dem Verteidiger den Spielraum, intensiver zu arbeiten. RVG-Sätze sind in Strafsachen oft zu niedrig, um angemessenen Aufwand abzubilden.
Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, viele Kanzleien akzeptieren Ratenzahlung oder Abschläge nach Aktenarbeit. Eine schriftliche Vereinbarung ist üblich.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung wirklich?
Anwaltskosten in Wahlverteidiger-Höhe, Gerichtskosten, Sachverständige, ggf. Zeugen. Honorarvereinbarungen werden nur in RVG-Höhe übernommen, Vereinbarungen darüber sind privat zu tragen.
Wer zahlt, wenn ein Mitbeschuldigter verurteilt wird?
Jeder zahlt seine eigenen Kosten. Eine gesamtschuldnerische Haftung gibt es im Strafrecht nicht, anders als im Zivilrecht.
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