Strafmaß

Strafmaß BtMG – Handeltreiben und Mengen

Das BtMG bestraft je nach Substanz, Menge und Tathandlung – von Einstellung bis Freiheitsstrafe ab fünf Jahren. Welche Schwelle welche Strafe auslöst, in einer Tabelle.

Mengenstufen

StufeVorschriftSubstanz-Beispiel (Wirkstoff)
Geringe Menge (Einstellung § 31a)§ 31a BtMGCannabis ca. 6 – 15 g (Land); Kokain ~1 g
Normalmenge§ 29 BtMGbis zur nicht geringen Menge
Nicht geringe Menge§ 29a BtMGCannabis 7,5 g THC; Kokain 5 g KHC; Heroin 1,5 g HHC; MDMA 30 g; Amphetamin 10 g Base
Gewerbsmäßig / Bande§ 30 BtMGab 2 Jahren Freiheitsstrafe
Bewaffnet§ 30a BtMGab 5 Jahren Freiheitsstrafe

Eigenbedarf vs. Handeltreiben

Der zentrale Streit ist fast immer: nur Konsum oder Handeltreiben? Indizien für Handeltreiben sind Verpackungseinheiten, Feinwaage, Streckmittel, Bargeld in passenden Stückelungen, Chats mit Mengen-/Preisabsprachen. Bei reinem Eigenbedarf greift häufig § 31a BtMG oder § 35 BtMG (Therapie statt Strafe).

Was die Strafe drückt

  • Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG (Strafmilderung oder Absehen).
  • Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG bei dokumentierter Abhängigkeit.
  • Geständnis bei klarer Beweislage – häufig essentiell für Bewährung.
  • Mengenfeststellung angreifen (Wirkstoffanalyse BKA).

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis ist nicht geringe Menge?

7,5 g reines THC. Bei einer angenommenen Wirkstoffkonzentration von 10 % entspricht das ca. 75 g Marihuana – nicht in Stein gemeißelt, abhängig von Analyse.

Therapie statt Strafe – wie geht das?

§ 35 BtMG: Bei dokumentierter Abhängigkeit und Strafe bis zu 2 Jahren kann die Vollstreckung zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden. Bei Erfolg wird die Reststrafe erlassen.

Was bedeutet § 30a BtMG?

Bewaffnetes Handeltreiben mit nicht geringer Menge – Mindeststrafe 5 Jahre. Eine im Raum aufbewahrte Schreckschusswaffe reicht aus.