Mengenstufen
| Stufe | Vorschrift | Substanz-Beispiel (Wirkstoff) |
|---|---|---|
| Geringe Menge (Einstellung § 31a) | § 31a BtMG | Cannabis ca. 6 – 15 g (Land); Kokain ~1 g |
| Normalmenge | § 29 BtMG | bis zur nicht geringen Menge |
| Nicht geringe Menge | § 29a BtMG | Cannabis 7,5 g THC; Kokain 5 g KHC; Heroin 1,5 g HHC; MDMA 30 g; Amphetamin 10 g Base |
| Gewerbsmäßig / Bande | § 30 BtMG | ab 2 Jahren Freiheitsstrafe |
| Bewaffnet | § 30a BtMG | ab 5 Jahren Freiheitsstrafe |
Eigenbedarf vs. Handeltreiben
Der zentrale Streit ist fast immer: nur Konsum oder Handeltreiben? Indizien für Handeltreiben sind Verpackungseinheiten, Feinwaage, Streckmittel, Bargeld in passenden Stückelungen, Chats mit Mengen-/Preisabsprachen. Bei reinem Eigenbedarf greift häufig § 31a BtMG oder § 35 BtMG (Therapie statt Strafe).
Was die Strafe drückt
- Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG (Strafmilderung oder Absehen).
- Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG bei dokumentierter Abhängigkeit.
- Geständnis bei klarer Beweislage – häufig essentiell für Bewährung.
- Mengenfeststellung angreifen (Wirkstoffanalyse BKA).
FAQ
Häufige Fragen
Wie viel Cannabis ist nicht geringe Menge?
7,5 g reines THC. Bei einer angenommenen Wirkstoffkonzentration von 10 % entspricht das ca. 75 g Marihuana – nicht in Stein gemeißelt, abhängig von Analyse.
Therapie statt Strafe – wie geht das?
§ 35 BtMG: Bei dokumentierter Abhängigkeit und Strafe bis zu 2 Jahren kann die Vollstreckung zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden. Bei Erfolg wird die Reststrafe erlassen.
Was bedeutet § 30a BtMG?
Bewaffnetes Handeltreiben mit nicht geringer Menge – Mindeststrafe 5 Jahre. Eine im Raum aufbewahrte Schreckschusswaffe reicht aus.