Strafmaß

Strafmaß bei Betrug (§ 263 StGB)

Der Strafrahmen des § 263 StGB reicht von Geldstrafe bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Welche Strafe konkret droht, lässt sich anhand von Schadenshöhe, Vorgehensweise und Vorstrafen einordnen.

Strafrahmen

  • § 263 Abs. 1 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
  • § 263 Abs. 3 StGB (besonders schwerer Fall, u. a. gewerbsmäßig, großer Schaden ≥ 50.000 €): Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre.
  • § 263 Abs. 5 StGB (Bandenbetrug): Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre.

Orientierung nach Schadenshöhe

Strafzumessungspraxis Betrug (Ersttäter, Erwachsene, ohne weitere Schärfungsfaktoren)
SchadenshöheErwartbare Sanktion
bis 1.000 €Geldstrafe 30 – 90 Tagessätze, häufig Einstellung § 153 StPO
1.000 – 5.000 €Geldstrafe 90 – 180 Tagessätze
5.000 – 50.000 €höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre auf Bewährung
50.000 – 100.000 €Bewährungsstrafe wahrscheinlich
100.000 – 1.000.000 €Freiheitsstrafe, Bewährung nicht garantiert
ab 1.000.000 €Freiheitsstrafe ohne Bewährung (BGH-Linie)

Wichtige Schärfungs- und Milderungsfaktoren

  • Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Vorgehen verschärft regelmäßig.
  • Mehrere Geschädigte, hohe Schadenssumme, lange Tatdauer.
  • Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB), Geständnis, Aufklärungshilfe mildern.
  • Einschlägige Vorstrafen erhöhen die Strafe deutlich.

FAQ

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenshöhe droht Haft ohne Bewährung?

Bei einfachem Betrug regelmäßig ab ca. 100.000 €; ab 1 Mio. € ist Vollzug nach BGH-Rechtsprechung Regelfolge. Im Einzelfall können Milderungsgründe das verschieben.

Hilft Rückzahlung des Schadens?

Ja, erheblich. § 46a StGB sieht ausdrücklich Milderung bei ernsthaftem Bemühen um Schadenswiedergutmachung vor; in vielen Fällen wird das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt.

Was ist gewerbsmäßiger Betrug?

Wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen will (BGH). Das löst den Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren aus.