Strafmaß

Strafmaß bei Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB)

Bei Körperverletzung trennt der Tatbestand alles: Wer mit der Faust schlägt, droht Geldstrafe; wer ein Glas einsetzt, droht Freiheitsstrafe. Was sich konkret aus den Tatbeständen ableiten lässt.

Tatbestände im Strafrahmen-Vergleich

VorschriftBeschreibungStrafrahmen
§ 223 StGBEinfache KörperverletzungGeldstrafe – 5 Jahre Freiheitsstrafe
§ 224 StGBGefährliche KV (Werkzeug, gemeinschaftlich, lebensgefährdend)6 Monate – 10 Jahre
§ 226 StGBSchwere KV (dauerhafte Folge)1 – 10 Jahre
§ 227 StGBKV mit Todesfolge3 – 15 Jahre

Praxis: einfache KV (§ 223 StGB)

  • Erststraftat ohne erhebliche Folgen: Geldstrafe 30 – 90 Tagessätze.
  • Mehrere Schläge, sichtbare Verletzungen: 90 – 150 Tagessätze.
  • Vorstrafen, Beziehungstat, Kinder: höhere Geldstrafe oder Bewährung.

Praxis: gefährliche KV (§ 224 StGB)

  • Mindeststrafe 6 Monate – Geldstrafe ausgeschlossen, außer minder schwerer Fall.
  • Glasflasche, Messerstich ohne schwere Folgen: 6 – 12 Monate auf Bewährung.
  • Schwere Verletzungen, mehrere Täter: ab 1 Jahr, Bewährungsschwelle nicht garantiert.
  • Tötungsnahe Tatmittel (Würgen, Treten gegen den Kopf): regelmäßig ohne Bewährung.

Was die Strafe drückt

  • Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) – ernst gemeintes Bemühen, beim Geschädigten anerkannt.
  • Schadenswiedergutmachung (Schmerzensgeld).
  • Geständnis vor Beweisaufnahme.
  • Notwehrlage oder Provokation des Geschädigten.

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Schlag als gefährliche Körperverletzung?

Sobald ein gefährliches Werkzeug, eine andere Person als Mittäter oder eine lebensgefährdende Behandlung dazukommt (§ 224 Abs. 1 StGB). Eine Glasflasche oder ein Messer löst regelmäßig § 224 aus.

Hilft eine Entschuldigung beim Geschädigten?

Ja, wenn sie ernst gemeint ist und in einen Täter-Opfer-Ausgleich mündet. § 46a StGB sieht Milderung oder sogar Absehen von Strafe vor.

Geht das immer vor Gericht?

Einfache KV: oft Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) oder Strafbefehl, ohne Hauptverhandlung. Gefährliche KV: in aller Regel Hauptverhandlung beim Schöffengericht.