Sexualstrafrecht
Vergewaltigung
Definition
Vergewaltigung ist die Regelbeispiels-Qualifikation der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB: eine sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist und das Opfer besonders erniedrigt. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe; eine Aussetzung zur Bewährung ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 177 Abs. 6 StGB
Qualifizierende Umstände
- Eindringen in den Körper.
- Ggf. Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
- Bandenmäßige Begehung.
- Schwere Misshandlung oder Todesgefahr.
Praxisbeispiel
Die Anklage stützt sich auf eine späte Anzeige nach einer kurzen Beziehung. Verteidigung prüft zeitliche Abläufe, mediale Spuren und die Konstanz der Aussagen über die verschiedenen Vernehmungen.
Verwandte Begriffe
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung nach § 177 StGB erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Seit der Reform 2016 gilt das Nein-heißt-Nein-Prinzip; Gewalt oder Drohung sind nicht zwingend erforderlich. Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht in schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Nebenklage
Die Nebenklage ist die Möglichkeit der Verletzten bestimmter Straftaten, sich der öffentlichen Klage anzuschließen und aktiv im Strafverfahren mitzuwirken. Der Nebenkläger hat eigene Rechte: Anwesenheit, Frage- und Beweisantragsrecht, Rechtsmittel. Bei Sexualdelikten ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Kostenrisiko regelmäßig möglich.
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)