Sexualstrafrecht

Vergewaltigung

Definition

Vergewaltigung ist die Regelbeispiels-Qualifikation der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB: eine sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist und das Opfer besonders erniedrigt. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe; eine Aussetzung zur Bewährung ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage: § 177 Abs. 6 StGB

Qualifizierende Umstände

  • Eindringen in den Körper.
  • Ggf. Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
  • Bandenmäßige Begehung.
  • Schwere Misshandlung oder Todesgefahr.
Praxisbeispiel

Die Anklage stützt sich auf eine späte Anzeige nach einer kurzen Beziehung. Verteidigung prüft zeitliche Abläufe, mediale Spuren und die Konstanz der Aussagen über die verschiedenen Vernehmungen.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)