Sexualstrafrecht

Besitz kinderpornografischer Inhalte

Definition

§ 184b StGB stellt Besitz, Verschaffen, Verbreiten und Herstellen kinderpornografischer Inhalte unter Strafe. Seit 2021 beträgt die Mindeststrafe für den Besitz ein Jahr Freiheitsstrafe; für das Verbreiten ebenfalls ein Jahr. Damit ist das Delikt regelmäßig ein Verbrechen, eine Bewährung im Regelstrafrahmen ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage: § 184b StGB

Typische Ermittlungsschritte

  • Hausdurchsuchung nach Treffermeldung von Plattformen oder NCMEC.
  • Sicherstellung aller datenverarbeitenden Geräte und Cloud-Zugänge.
  • IT-forensische Auswertung mit Hash-Abgleich (z. B. PhotoDNA).
  • Frühzeitiger Anwaltskontakt vor jeder Aussage.

Verteidigung

Zentrale Fragen sind Kenntnis vom Inhalt, willentlicher Besitz, automatische Caches, geteilte Geräte und falsche Hash-Treffer. Therapiebereitschaft und gutachterliche Stellungnahmen können bei minderschweren Fällen die Strafzumessung beeinflussen.

Praxisbeispiel

Nach einer NCMEC-Meldung erfolgt eine Hausdurchsuchung. Vor jeder Vernehmung muss der Verteidiger Akteneinsicht beantragen; voreilige Erklärungen zur Nutzung von Geräten können den Vorsatz festschreiben.

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Ausführliche Ratgeber

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)