Besitz kinderpornografischer Inhalte
§ 184b StGB stellt Besitz, Verschaffen, Verbreiten und Herstellen kinderpornografischer Inhalte unter Strafe. Seit 2021 beträgt die Mindeststrafe für den Besitz ein Jahr Freiheitsstrafe; für das Verbreiten ebenfalls ein Jahr. Damit ist das Delikt regelmäßig ein Verbrechen, eine Bewährung im Regelstrafrahmen ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 184b StGB
Typische Ermittlungsschritte
- Hausdurchsuchung nach Treffermeldung von Plattformen oder NCMEC.
- Sicherstellung aller datenverarbeitenden Geräte und Cloud-Zugänge.
- IT-forensische Auswertung mit Hash-Abgleich (z. B. PhotoDNA).
- Frühzeitiger Anwaltskontakt vor jeder Aussage.
Verteidigung
Zentrale Fragen sind Kenntnis vom Inhalt, willentlicher Besitz, automatische Caches, geteilte Geräte und falsche Hash-Treffer. Therapiebereitschaft und gutachterliche Stellungnahmen können bei minderschweren Fällen die Strafzumessung beeinflussen.
Nach einer NCMEC-Meldung erfolgt eine Hausdurchsuchung. Vor jeder Vernehmung muss der Verteidiger Akteneinsicht beantragen; voreilige Erklärungen zur Nutzung von Geräten können den Vorsatz festschreiben.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)