Sexualstrafrecht
Glaubhaftigkeitsgutachten
Auch: aussagepsychologisches Gutachten
Definition
Das Glaubhaftigkeitsgutachten ist ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, das prüft, ob eine konkrete Aussage erlebnisbegründet sein kann. Das Gericht arbeitet mit der Nullhypothese: Die Aussage wird als unwahr unterstellt, solange Realkennzeichen und methodische Prüfung dies nicht widerlegen. Besondere Bedeutung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Methodische Grundlagen
- Nullhypothese als Ausgangspunkt.
- Realkennzeichenanalyse nach Steller/Köhnken.
- Aussagekonstanzanalyse über Vernehmungen hinweg.
- Prüfung von Aussagemotivation und Suggestionseinflüssen.
Praxisbeispiel
In einem Verfahren nach § 177 StGB wird ein Gutachten beauftragt. Die Verteidigung weist auf inkonsistente Details, mediale Beeinflussung und einen späten Anzeigezeitpunkt hin – relevante Faktoren für die Beweiswürdigung.
Verwandte Begriffe
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung nach § 177 StGB erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Seit der Reform 2016 gilt das Nein-heißt-Nein-Prinzip; Gewalt oder Drohung sind nicht zwingend erforderlich. Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht in schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Nebenklage
Die Nebenklage ist die Möglichkeit der Verletzten bestimmter Straftaten, sich der öffentlichen Klage anzuschließen und aktiv im Strafverfahren mitzuwirken. Der Nebenkläger hat eigene Rechte: Anwesenheit, Frage- und Beweisantragsrecht, Rechtsmittel. Bei Sexualdelikten ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Kostenrisiko regelmäßig möglich.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)