Sexualstrafrecht
Nebenklage
Definition
Die Nebenklage ist die Möglichkeit der Verletzten bestimmter Straftaten, sich der öffentlichen Klage anzuschließen und aktiv im Strafverfahren mitzuwirken. Der Nebenkläger hat eigene Rechte: Anwesenheit, Frage- und Beweisantragsrecht, Rechtsmittel. Bei Sexualdelikten ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Kostenrisiko regelmäßig möglich.
Rechtsgrundlage: §§ 395–402 StPO
Wer kann Nebenkläger werden
- Opfer von Sexualdelikten (§§ 174–184k StGB).
- Opfer schwerer Gewaltdelikte (§§ 211–226a StGB).
- Hinterbliebene bei Tötungsdelikten.
- Opfer von Menschenhandel, Zwangsheirat, Stalking.
Praxisbeispiel
Eine geschädigte Person erklärt frühzeitig den Anschluss als Nebenkläger. Ihr Rechtsanwalt kann von Beginn an Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen und im Hauptverfahren Anträge auf Schadensersatz nach dem Adhäsionsverfahren bringen.
Verwandte Begriffe
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung nach § 177 StGB erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Seit der Reform 2016 gilt das Nein-heißt-Nein-Prinzip; Gewalt oder Drohung sind nicht zwingend erforderlich. Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht in schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Vergewaltigung
Vergewaltigung ist die Regelbeispiels-Qualifikation der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB: eine sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist und das Opfer besonders erniedrigt. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe; eine Aussetzung zur Bewährung ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)