Sexualstrafrecht

Nebenklage

Definition

Die Nebenklage ist die Möglichkeit der Verletzten bestimmter Straftaten, sich der öffentlichen Klage anzuschließen und aktiv im Strafverfahren mitzuwirken. Der Nebenkläger hat eigene Rechte: Anwesenheit, Frage- und Beweisantragsrecht, Rechtsmittel. Bei Sexualdelikten ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts ohne Kostenrisiko regelmäßig möglich.

Rechtsgrundlage: §§ 395–402 StPO

Wer kann Nebenkläger werden

  • Opfer von Sexualdelikten (§§ 174–184k StGB).
  • Opfer schwerer Gewaltdelikte (§§ 211–226a StGB).
  • Hinterbliebene bei Tötungsdelikten.
  • Opfer von Menschenhandel, Zwangsheirat, Stalking.
Praxisbeispiel

Eine geschädigte Person erklärt frühzeitig den Anschluss als Nebenkläger. Ihr Rechtsanwalt kann von Beginn an Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen und im Hauptverfahren Anträge auf Schadensersatz nach dem Adhäsionsverfahren bringen.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)