Steuerstrafrecht

Steuerfahndung

Definition

Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit der Finanzbehörde mit doppelter Rolle: Sie ermittelt zugleich nach Steuerrecht (§ 208 AO) und nach Strafprozessrecht. Sie darf durchsuchen, beschlagnahmen und vernehmen. Bei einer Durchsuchung gilt: Tür öffnen, Schweigen, sofort Anwalt kontaktieren, keine Spontanaussagen.

Rechtsgrundlage: § 208 AO

Befugnisse

  • Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen.
  • Beschlagnahme von Unterlagen, IT-Geräten und Datenträgern.
  • Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen.
  • Auskunftsersuchen an Banken und Dritte.

Verhalten bei Durchsuchung

Den Durchsuchungsbeschluss durchlesen, vom Verteidiger telefonisch begleiten lassen, dem Vorgehen nicht widersprechen, aber jeder Aussage widerstehen. Sicherstellungsprotokolle aufmerksam prüfen und unterzeichnen lassen.

Praxisbeispiel

Bei einer Razzia werden Unterlagen und Server beschlagnahmt. Der Beschuldigte schweigt konsequent und ruft seinen Verteidiger. Erst nach Akteneinsicht wird über das Aussageverhalten entschieden.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)