Schätzung im Steuerstrafrecht
Bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen darf die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Im Steuerstrafverfahren übernimmt das Gericht die Schätzung. Anders als im Besteuerungsverfahren muss es einen Sicherheitsabschlag vornehmen und ausschließen, dass der Schätzungsweg den Beschuldigten benachteiligt.
Rechtsgrundlage: § 162 AO
Schätzmethoden
- Innerer Betriebsvergleich (eigene Vorjahresdaten).
- Äußerer Betriebsvergleich (Richtsatzsammlung).
- Zeitreihenvergleich, Chi-Quadrat-Test, Geldverkehrsrechnung.
- Vermögenszuwachs- und Bargeldverkehrsrechnung.
Strafrechtliche Besonderheit
Im Strafverfahren gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Schätzungen müssen den geringstmöglichen Verkürzungsbetrag annehmen, der noch sicher feststeht – oft mit erheblichem Sicherheitsabschlag.
Bei einer Gastronomie ohne ordentliche Kassenführung schätzt das Gericht die Umsätze. Die Verteidigung erreicht durch Plausibilisierung und Saisonkorrekturen eine deutlich niedrigere Schätzung als im steuerlichen Verfahren.
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Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)