Körperverletzung

Einfache Körperverletzung

Definition

Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Tat ist grundsätzlich Antragsdelikt (§ 230 StGB); die Staatsanwaltschaft kann aber bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen verfolgen.

Rechtsgrundlage: § 223 StGB, § 230 StGB

Tathandlungen

  • Körperliche Misshandlung: üble, unangemessene Behandlung mit nicht unerheblichen Folgen.
  • Gesundheitsschädigung: Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.

Abgrenzung

Gefährliche Körperverletzung
Begehung mit Waffen, gemeinschaftlich, lebensgefährdend (§ 224).
Schwere Körperverletzung
Schwere, dauerhafte Folgen wie Verlust eines Körperteils (§ 226).
Praxisbeispiel

Nach einer Auseinandersetzung in einer Bar erleidet das Opfer Prellungen. Ohne Strafantrag des Verletzten prüft die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse – sonst Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)