Notfall

Strafbefehl erhalten – was tun?

Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Hauptverhandlung. Wer die zweiwöchige Einspruchsfrist verstreichen lässt, hat eine Vorstrafe – egal ob die Vorwürfe stimmen.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO) ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung, beantragt von der Staatsanwaltschaft, erlassen vom Strafrichter. Möglich sind Geldstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung.

Die zwei Wochen Frist

Die Frist beginnt mit Zustellung – maßgeblich ist der Posteingang im Briefkasten, nicht das Datum, an dem Sie den Brief geöffnet haben. Einspruch muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des erlassenden Gerichts erfolgen, kein PDF per E-Mail.

Folgen ohne Einspruch

  • Eintragung im Bundeszentralregister (über 90 Tagessätzen: Vorstrafe im Führungszeugnis).
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis wird vollstreckt.
  • Geldstrafe ist sofort fällig; Ratenzahlung muss extra beantragt werden.
  • Bei Beamten und Berufsträgern: oft disziplinar- oder berufsrechtliche Folgen.

Einspruch – und dann?

Mit Einspruch wird Hauptverhandlung anberaumt. Möglich sind dort: Freispruch, Einstellung (§§ 153, 153a StPO), abgemildertes Urteil – oder schlimmer als der Strafbefehl. Der Einspruch kann bis zum Beginn der Vernehmung zur Sache auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt oder zurückgenommen werden.


FAQ

Häufige Fragen

Kann ich Einspruch ohne Anwalt einlegen?

Ja, ein einfaches Schreiben 'Hiermit lege ich Einspruch ein' an das Gericht reicht. Begründung kann nachgereicht werden. Für die weitere Strategie und Hauptverhandlung dringend Anwalt einschalten.

Was kostet der Strafbefehl-Einspruch?

Das Gericht erhebt keine Sondergebühr. Im Hauptverfahren fallen Verteidiger- und ggf. Gerichtskosten an, bei Freispruch trägt die Staatskasse.

Was, wenn ich die Frist verpasst habe?

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO ist möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert waren (z. B. Klinikaufenthalt, Auslandsreise mit unverzüglichem Antrag binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses).