Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Definition
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist die qualifizierte Körperverletzung wegen besonderer Begehungsweise: mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mittels hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich oder mit lebensgefährdender Behandlung. Strafrahmen: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.
Rechtsgrundlage: § 224 StGB
Qualifikationsmerkmale
- Waffe oder gefährliches Werkzeug.
- Hinterlistiger Überfall.
- Gemeinschaftliche Begehung mit anderem Beteiligten.
- Lebensgefährdende Behandlung (z. B. Würgen mit Erstickungsgefahr).
Praxisbeispiel
Zwei Personen schlagen gemeinschaftlich auf das Opfer ein. Auch ohne schwere Verletzungen liegt eine gefährliche Körperverletzung vor – Mindeststrafrahmen ab sechs Monaten.
Verwandte Begriffe
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Tat ist grundsätzlich Antragsdelikt (§ 230 StGB); die Staatsanwaltschaft kann aber bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen verfolgen.
Schwere Körperverletzung
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist die Körperverletzung mit besonders schweren, dauerhaften Folgen – Verlust des Sehvermögens, Gehörs, Sprechvermögens, Fortpflanzungsfähigkeit, eines wichtigen Glieds oder erhebliche dauerhafte Entstellung. Mindeststrafe ein Jahr, in besonders schweren Fällen drei Jahre Freiheitsstrafe – damit Verbrechen.
Notwehrexzess
Notwehrexzess ist die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. § 33 StGB entschuldigt diese Überschreitung – die Tat bleibt rechtswidrig, der Täter handelt aber ohne Schuld. Erfasst ist nur der intensive Notwehrexzess (zu starke Verteidigung), nicht der extensive (zu späte oder zu frühe Verteidigung).
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)