Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Definition
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist die qualifizierte Körperverletzung wegen besonderer Begehungsweise: mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mittels hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich oder mit lebensgefährdender Behandlung. Strafrahmen: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.
Rechtsgrundlage: § 224 StGB
Qualifikationsmerkmale
- Waffe oder gefährliches Werkzeug.
- Hinterlistiger Überfall.
- Gemeinschaftliche Begehung mit anderem Beteiligten.
- Lebensgefährdende Behandlung (z. B. Würgen mit Erstickungsgefahr).
Praxisbeispiel
Zwei Personen schlagen gemeinschaftlich auf das Opfer ein. Auch ohne schwere Verletzungen liegt eine gefährliche Körperverletzung vor – Mindeststrafrahmen ab sechs Monaten.
Verwandte Begriffe
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Tat ist grundsätzlich Antragsdelikt (§ 230 StGB); die Staatsanwaltschaft kann aber bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen verfolgen.
Schwere Körperverletzung
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist die Körperverletzung mit besonders schweren, dauerhaften Folgen – Verlust des Sehvermögens, Gehörs, Sprechvermögens, Fortpflanzungsfähigkeit, eines wichtigen Glieds oder erhebliche dauerhafte Entstellung. Mindeststrafe ein Jahr, in besonders schweren Fällen drei Jahre Freiheitsstrafe – damit Verbrechen.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)