Körperverletzung

Notwehrexzess

Definition

Notwehrexzess ist die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. § 33 StGB entschuldigt diese Überschreitung – die Tat bleibt rechtswidrig, der Täter handelt aber ohne Schuld. Erfasst ist nur der intensive Notwehrexzess (zu starke Verteidigung), nicht der extensive (zu späte oder zu frühe Verteidigung).

Rechtsgrundlage: § 33 StGB

Abgrenzungen

  • Asthenische Affekte (Furcht, Schrecken, Verwirrung): § 33 StGB greift.
  • Sthenische Affekte (Wut, Hass, Zorn): § 33 StGB greift nicht.
  • Putativnotwehr: irrige Annahme einer Notwehrlage, eigenständige Erlaubnistatbestandsirrtumsregelung.
Praxisbeispiel

Nach Bedrohung mit Messer schlägt der Angegriffene panikartig auch nach Wegfall der Bedrohung weiter. Die übermäßige Verteidigung kann nach § 33 StGB entschuldigt sein – Verteidigung dokumentiert die Affektlage.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)