Körperverletzung
Schwere Körperverletzung
Definition
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist die Körperverletzung mit besonders schweren, dauerhaften Folgen – Verlust des Sehvermögens, Gehörs, Sprechvermögens, Fortpflanzungsfähigkeit, eines wichtigen Glieds oder erhebliche dauerhafte Entstellung. Mindeststrafe ein Jahr, in besonders schweren Fällen drei Jahre Freiheitsstrafe – damit Verbrechen.
Rechtsgrundlage: § 226 StGB
Schwere Folgen im Sinne von § 226 Abs. 1 StGB
- Verlust des Sehvermögens, Gehörs, Sprechvermögens.
- Verlust oder dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Glieds.
- Erhebliche, dauerhafte Entstellung.
- Schwere chronische Krankheit, Lähmung, geistige Krankheit.
Praxisbeispiel
Ein Faustschlag ins Gesicht führt zum bleibenden Verlust eines Auges. Die fahrlässig oder zumindest leichtfertig herbeigeführte schwere Folge führt zu § 226 StGB mit Mindeststrafe ein Jahr.
Verwandte Begriffe
Einfache Körperverletzung
Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Tat ist grundsätzlich Antragsdelikt (§ 230 StGB); die Staatsanwaltschaft kann aber bei besonderem öffentlichen Interesse von Amts wegen verfolgen.
Gefährliche Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist die qualifizierte Körperverletzung wegen besonderer Begehungsweise: mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mittels hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich oder mit lebensgefährdender Behandlung. Strafrahmen: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)