Nicht geringe Menge, die zentrale Schwelle im Betaeubungsmittelstrafrecht
Warum die Schwelle entscheidet
Mit Erreichen der nicht geringen Menge wird die Tat zum Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, § 12 I StGB), oft mit Untersuchungshaft und regelmaessig mit Freiheitsstrafe ohne Bewaehrung verbunden. Die Differenz zwischen erfolgreich um die Schwelle herumargumentierter Menge und unkritisch akzeptierter Menge ist haeufig die Differenz zwischen Bewaehrung und Vollzug. Daher ist die Wirkstoffanalyse das wichtigste Beweisthema.
Die gefestigten Grenzwerte
| Substanz | Schwelle (Wirkstoff) | Quelle |
|---|---|---|
| Cannabis (THC) | 7,5 g THC | BGHSt 33, 8 |
| Kokain (Kokainbase) | 5 g | BGHSt 32, 162 |
| Heroin (Heroinbase) | 1,5 g | BGHSt 32, 162 |
| Amphetamin (Base) | 10 g | BGH NStZ 1990, 591 |
| MDMA | 30 g (entspricht etwa 90 bis 120 Konsumeinheiten) | BGH 3 StR 327/10 |
| Methamphetamin | 5 g | BGH 4 StR 480/04 |
Wirkstoffgehalt, nicht Bruttogewicht
Massgeblich ist die reine Wirkstoffmenge, nicht das Gesamtgewicht des sichergestellten Materials. Ein Gramm Kokain auf der Strasse enthaelt selten reines Kokain, oft nur 30 bis 80 Prozent. Die forensische Wirkstoffanalyse (BKA, Landeskriminalaemter) ist entscheidend. Verteidigerseits ist zu pruefen: Probennahme, Repraesentativitaet bei mehreren Pakete, Messmethode, Messtoleranzen. Bei Mischungen sind nur die wirkstofftragenden Anteile relevant.
Tatbestandsalternativen § 29a BtMG
- § 29a I Nr. 1 BtMG: gewerbsmaessiger Handel mit BtM, ohne Mengenschwelle.
- § 29a I Nr. 2 BtMG: Handel, Herstellen, Abgeben, Besitz in nicht geringer Menge.
- § 30 BtMG: bewaffneter Handel, gewerbsmaessige Bandentaten, Mindeststrafe zwei Jahre.
- § 30a BtMG: bewaffneter Handel mit nicht geringer Menge, Mindeststrafe fuenf Jahre, Verbrechen mit erheblichem Strafrahmen.
Verteidigungsansaetze
Wichtige Hebel: Wirkstoffanalyse hinterfragen, gegebenenfalls Privatgutachten beauftragen. Mengenkonstruktion pruefen, einzelne Mengen duerfen nur addiert werden, wenn sie eine einheitliche Tat sind. Konsumeigenbedarf abgrenzen, eigene Konsumdaten dokumentieren. Minder schwerer Fall nach § 29a II BtMG, mildere Strafrahmen bei untergeordneter Rolle oder Aufklaerung. § 31 BtMG (Aufklaerungshilfe), in vielen Verfahren der Schluessel zu Bewaehrung.
Strafzumessung und Therapie statt Strafe
Bei eigener Drogenabhaengigkeit eroeffnet § 35 BtMG die Moeglichkeit, die Strafvollstreckung zurueckzustellen, wenn der Verurteilte sich in eine anerkannte Therapie begibt. Die Aufnahme in eine Therapie noch vor Urteil ist gestaltend; sie veraendert Strafrahmen, Bewaehrungsperspektive und vor allem die Lebenswirklichkeit nach dem Verfahren. Verteidigung im BtMG-Verfahren ist deshalb regelmaessig zugleich soziale Begleitarbeit.
FAQ
Häufige Fragen
Wann genau ist die nicht geringe Menge erreicht?
Wenn die nachgewiesene reine Wirkstoffmenge die substanzspezifische Schwelle erreicht oder ueberschreitet. Die Berechnung erfolgt ueber die forensische Analyse, Bruttogewicht ist nicht massgeblich.
Kann ich den BKA-Befund anfechten?
Ja. Probennahme, Repraesentativitaet, Messmethode und Messtoleranzen sind regelmaessig angreifbar. Privatgutachten koennen das Verfahren spuerbar bewegen.
Was bringt Aufklaerungshilfe nach § 31 BtMG?
Eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe, wenn die Hilfe der Aufklaerung schwerer Taten dient. Sie ist eng abzuwaegen, weil sie das eigene Umfeld trifft.
Kann ich Therapie statt Strafe machen?
Bei eigener Suchterkrankung und Freiheitsstrafe bis zwei Jahre erlaubt § 35 BtMG die Zurueckstellung der Vollstreckung fuer eine Therapie. Die Aufnahme in eine geeignete Einrichtung ist Voraussetzung.
Wie hoch sind die Verteidigerkosten in BtMG-Verfahren?
Mittlere Verfahren mit Hauptverhandlung 6.000 bis 15.000 Euro, Verfahren mit nicht geringer Menge oder § 30a BtMG deutlich darueber. Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 140 StPO ist haeufig moeglich.
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