Jugendstrafrecht

Erziehungsmaßregel

Definition

Erziehungsmaßregeln sind nach § 9 JGG die mildeste Reaktion auf jugendliches Fehlverhalten. Sie umfassen Weisungen (§ 10 JGG) wie Sozialstunden, Anti-Aggressions-Training, Schul- oder Ausbildungsweisungen und Hilfen zur Erziehung. Sie sind vorrangig vor Zuchtmitteln und Jugendstrafe und stehen für den Erziehungsgedanken des JGG.

Rechtsgrundlage: § 9 JGG, § 10 JGG

Beispiele für Weisungen

  • Sozialstunden im gemeinnützigen Bereich.
  • Teilnahme an einem Verkehrsunterricht oder Anti-Gewalt-Training.
  • Wohnauflagen oder Kontaktverbote.
  • Schul- oder Ausbildungsweisungen.
Praxisbeispiel

Nach einer Sachbeschädigung wird ein 15-Jähriger angewiesen, 40 Sozialstunden zu leisten und am sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Bei erfolgreicher Durchführung Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)