Wirtschaftsstrafrecht

Geldwäsche

Definition

Geldwäsche ist seit der Reform 2021 der Umgang mit Vermögensgegenständen, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren (All-Crimes-Ansatz). Strafbar sind Verbergen, Umtauschen, Übertragen, Verwenden oder Verschleiern – einschließlich leichtfertiger Geldwäsche. Der Strafrahmen liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Rechtsgrundlage: § 261 StGB

Bedeutung der Reform

Vor 2021 musste die Vortat aus einem abschließenden Vortatenkatalog stammen. Heute reicht jede rechtswidrige Tat als Vortat aus. Schon Banküberweisungen, Bargeldannahmen oder Kryptotransaktionen können bei kontaminierter Herkunft strafbar sein.

Risikobereiche

  • Bargeldannahme im Handel ohne plausible Herkunft.
  • Übernahme von Geldtransfers für Dritte (Money-Mules).
  • Krypto-Wallets mit unklarer Mittelherkunft.
  • Treuhandkonten von Kanzleien, Notaren und Beratern.
Praxisbeispiel

Ein junger Mensch stellt nach einer Online-Anzeige sein Konto zur Verfügung und überweist eingehende Beträge gegen Provision weiter. Selbst ohne Kenntnis der Vortat kommt leichtfertige Geldwäsche in Betracht.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (40 Einträge)