Strafaussetzung zur Bewährung: wann, wie und was bei einem Verstoß
Wann Bewährung möglich ist
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in §§ 56 ff. StGB geregelt. Drei Stufen unterscheidet das Gesetz nach der Strafhöhe:
| Strafhöhe | Bewährungsvoraussetzung | Norm |
|---|---|---|
| bis 6 Monate | Bewährung möglich, wenn günstige Sozialprognose | § 56 I StGB |
| 6 Monate bis 1 Jahr | Bewährung möglich, wenn keine besonderen Gründe der Verteidigung der Rechtsordnung entgegenstehen | § 56 III StGB |
| 1 Jahr bis 2 Jahre | Bewährung nur bei besonderen Umständen in der Tat oder Persönlichkeit | § 56 II StGB |
| über 2 Jahre | keine Bewährung möglich | — |
Die Schwelle „zwei Jahre" ist hart. Wer auf 24 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wird, kommt mit Bewährung davon; wer auf 25 Monate verurteilt wird, geht in den Vollzug. Diese kleine Differenz macht häufig den entscheidenden Verhandlungspunkt der Verteidigung aus.
Was eine günstige Sozialprognose ist
Das Gericht muss nach § 56 I StGB erwarten können, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und künftig auch ohne Vollstreckung keine Straftaten mehr begehen wird. Beurteilungsgrundlage sind:
- Persönlichkeit des Verurteilten, Vorstrafen, Lebenslauf, sozialer Hintergrund
- Lebensverhältnisse, feste Wohnung, Arbeit, Ausbildung, Familie
- Verhalten im Verfahren, Schadenswiedergutmachung, Geständnis, Therapiebereitschaft
- Wirkung der Aussetzung, wird die Bewährungsstrafe den Verurteilten ausreichend warnen?
Weisungen und Auflagen
Während der Bewährungszeit kann das Gericht Weisungen (§ 56c StGB) und Auflagen (§ 56b StGB) anordnen. Häufige Auflagen: Schadenswiedergutmachung an den Verletzten, Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse, gemeinnützige Arbeit. Häufige Weisungen: Bewährungshilfe, regelmäßige Meldungen, Aufenthaltsbeschränkungen, Therapie- oder Behandlungsweisungen, Beziehungs- oder Kontaktverbote.
Der Unterschied: Auflagen dienen der Genugtuung für begangenes Unrecht und sind sanktionsähnlich. Weisungen sollen helfen, künftige Straftaten zu vermeiden, und sind unterstützend gemeint. Beide müssen zumutbar sein.
Bewährungszeit
Die Bewährungszeit beträgt zwei bis fünf Jahre, das Gericht setzt sie im Urteil fest (§ 56a StGB). Während dieser Zeit muss der Verurteilte die Auflagen erfüllen und sich straffrei führen. Sie kann nachträglich verkürzt oder verlängert werden (§ 56a III StGB). Nach Ablauf erlässt das Gericht die Strafe, wenn die Bewährung erfolgreich war (§ 56g StGB).
Bewährungshilfe, Begleitung statt Kontrolle
Das Gericht kann einen Bewährungshelfer beiordnen, in der Regel verpflichtend bei Verurteilten unter 27 Jahren oder bei Bewährungszeiten über zwei Jahren (§ 56d StGB). Der Bewährungshelfer berichtet dem Gericht über die Lebensführung des Verurteilten und unterstützt bei Wohnung, Arbeit, Therapie. Das Verhältnis ist ambivalent: einerseits Helfer, andererseits Beobachter des Gerichts. Wer kooperiert, hat in der Regel die deutlich besseren Karten.
Widerruf der Bewährung
§ 56f StGB regelt den Widerruf. Drei Gründe:
- Neue Straftat während der Bewährungszeit, durch die der Verurteilte zeigt, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat.
- Beharrlicher Verstoß gegen Weisungen oder beharrliches Sich-Entziehen der Aufsicht des Bewährungshelfers.
- Grober Verstoß gegen Auflagen.
Vor dem Widerruf wird der Verurteilte gehört. Statt Widerruf kann das Gericht auch mildere Maßnahmen ergreifen: Bewährungszeit verlängern, neue Auflagen erteilen (§ 56f II StGB). Ein guter Verteidiger arbeitet gezielt darauf hin.
Strafregister und berufliche Folgen
Eine Bewährungsstrafe wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im einfachen Führungszeugnis taucht eine Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren nicht auf, wenn keine weitere Eintragung im Register besteht (§ 32 II Nr. 5a BZRG). Das ist beruflich wichtig: Eine kurze Bewährungsstrafe kann ohne Eintragung in einem Standard-Führungszeugnis bleiben, ein Wert, der die Verteidigung in vielen Fällen prägt.
FAQ
Häufige Fragen
Werden Bewährungsauflagen automatisch erlassen?
Bei erfolgreicher Bewährung erlässt das Gericht die Strafe (§ 56g StGB). Auflagen müssen vorher erfüllt sein, sonst droht der Widerruf.
Was passiert bei einer neuen Straftat während der Bewährungszeit?
Das Gericht prüft den Widerruf. Eine Bagatell-Straftat führt selten zum Widerruf; eine einschlägige neue Tat fast immer. Die Vorstrafe aus der Bewährungszeit wird zusätzlich vollstreckt.
Kann ich Bewährungsauflagen ändern lassen?
Ja, durch begründeten Antrag beim Gericht. Bei nachträglicher Unzumutbarkeit (Krankheit, Jobwechsel, finanzieller Engpass) ist Anpassung üblich.
Erscheint die Bewährungsstrafe im Führungszeugnis?
Im einfachen Führungszeugnis bei einer Strafe bis zwei Jahren und keiner weiteren Eintragung nicht (§ 32 II BZRG). Im erweiterten Führungszeugnis fast immer. Im Bundeszentralregister immer.
Was, wenn ich keinen Wohnsitz habe?
Bewährung ohne festen Wohnsitz ist schwierig, weil die Bewährungshilfe einen Anlaufpunkt braucht. Eine sozialarbeiterische Vorbereitung, Notunterkunft, Schlafstelle, Postadresse, ist Teil der Verteidigungsarbeit.
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