Spezialisierung nach Rechtsgebiet
Strafrecht ist breit. Wählen Sie das Themenfeld, das zu Ihrem Verfahren passt – Sie landen auf einer Seite zu genau diesem Vorwurf in Stuttgart:
- Strafverteidiger in Stuttgart →Wahl- oder Pflichtverteidiger, Ablauf der Verteidigung, Kosten.
- Wirtschaftsstrafrecht in Stuttgart →Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Korruption, Geldwäsche.
- Sexualstrafrecht in Stuttgart →Diskrete Verteidigung bei existenzbedrohenden Vorwürfen.
- Steuerstrafrecht in Stuttgart →Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Steuerfahndung.
- Betäubungsmittelstrafrecht in Stuttgart →BtMG-Vorwürfe, Untersuchungshaft, Mengenrelationen.
- Verkehrsstrafrecht in Stuttgart →Trunkenheit, Unfallflucht, § 315c StGB. Schnittstelle Führerschein.
- Jugendstrafrecht in Stuttgart →Eigener Verfahrensrahmen nach JGG. Erziehung statt Strafe.
- Körperverletzung in Stuttgart →Einfache, gefährliche, schwere Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB.
Zuständige Justizbehörden in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart – Strafrichter und Schöffengericht.
- Landgericht Stuttgart – schwere Strafverfahren, Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile.
- Staatsanwaltschaft Stuttgart – führt die Ermittlungsverfahren.
Wann Sie in Stuttgart sofort einen Anwalt brauchen
- Vorladung der Polizei als Beschuldigter – nie ohne Anwalt aussagen.
- Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme – Schweigen, Anwalt rufen.
- Vorführung beim Ermittlungsrichter (Haftbefehl droht).
- Strafbefehl per Post: zwei Wochen Einspruchsfrist (§ 410 StPO).