Wann gibt es Pflichtverteidigung?
Die Fälle stehen in § 140 StPO. Wichtigste: Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr), Hauptverhandlung am Landgericht/OLG, drohende Maßregeln (§ 64 StGB), Untersuchungshaft, schwere Sachlage.
Wer wählt den Pflichtverteidiger?
Sie schlagen einen Anwalt vor (§ 142 Abs. 5 StPO). Das Gericht ist in aller Regel der Bestellung. Sie sind nicht auf eine 'Liste' beschränkt – jeder zugelassene Rechtsanwalt kann beigeordnet werden.
RVG-Größenordnungen (Auszug)
| Posten | RVG-Pflichtsatz (ca., netto) |
|---|---|
| Grundgebühr Nr. 4101 | 200 € |
| Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren Nr. 4105 | 180 € |
| Verfahrensgebühr 1. Instanz Strafrichter Nr. 4107 | 180 € |
| Terminsgebühr Hauptverhandlung Strafrichter Nr. 4109 | 275 € |
| Terminsgebühr Landgericht Nr. 4121 | 450 € pro Sitzungstag |
Stand RVG 2025. Wahlverteidigergebühren liegen jeweils höher (Mittelgebühr), Honorarvereinbarungen darüber. Exakt-Werte: VV RVG Teil 4.
Rückzahlung an die Staatskasse
- Bei Verurteilung: § 465 StPO – Verurteilter trägt die Kosten des Verfahrens, also auch die Pflichtverteidigergebühren.
- Bei Freispruch / Einstellung mangels Tatverdacht: Staatskasse trägt.
- Ratenzahlung möglich, Niederschlagung bei Vermögenslosigkeit.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich den Pflichtverteidiger immer zurückzahlen?
Bei Verurteilung: ja. Bei Freispruch: nein. Bei Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO): Verfahrenskosten trägt häufig der Beschuldigte mit.
Kann ich zusätzlich einen Wahlverteidiger nehmen?
Ja, jederzeit. Sie zahlen dann den Wahlverteidiger, der Pflichtverteidiger wird in der Regel entpflichtet. Doppelverteidigung ist die Ausnahme.
Bekomme ich Pflichtverteidigung auch ohne Einkommensprüfung?
Ja. Pflichtverteidigung im Strafrecht ist unabhängig vom Einkommen – anders als Prozesskostenhilfe im Zivilrecht.